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Hallo liebe Freunde des RKC !!!

 

 

 

Allen ein Gesundes und 

erfolgreiches neues Jahr!

Mögen alle Eure Wünsche und 

guten Vorsätze in Erfüllung gehen.

 

 

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RKC_LOGO_NEU_Transparent
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Der RKC feiert sein 70. Vereinsjubiläum!

 

Leute wie die Zeit vergeht!

 

70 Jahre und kein bisschen weiser.

 

 

Aus diesem Anlass möchten wir Euch zu unserem 

 

 ``Großen Karnevalsumzug´´ 

 

 am 15.02.2025   ab 13.00Uhr  

 

einladen und aufrufen. 

 

Leute rafft Euch auf und nehmt teil an diesem Großevent in unserer Gemeinde.Ob ihr nun einen Umzugswagen oder Motivwagen  gestaltet, als Fußgruppe oder Einzelmotiv direkt am Umzug oder Gast am Straßenrand teilnehmt ist egal. Hauptsache ihr seid dabei und zeigt, daß es noch fröhliche Leute in unserem Rietschen gibt.

 

Wenn ihr hoffentlich einfalls- und zahlreich aktiv am Umzugsgeschehen teilnehmen möchtet, währe es schön wenn ihr euch kurz bei uns meldet. (Hat rein organisatorische Gründe.)

Aber keine Bange, wenn nicht wird auch keiner weggeschickt.

z.B. Kurzentschlossene

 

Kontakt:  E-Mail: 

 

Bitte beachtet auch unsere Zugordnung!

 

  Rietschener Karnevals Club e.V. 

 

                                                                                                                                          

Karnevalsumzug in Rietschen am 15.02.2025

 

Zugordnung

 

     Aufstellung und Plätze

  1. Der Aufstellungsort des Karnevalsumzuges sollte von Festwagen bis spätestens 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung angefahren werden. alle Gruppen werden gebeten, die Ihnen zugewiesenen Plätze innerhalb des Karnevalumzuges einzuhalten.

Ordnungskräfte

  1. Den Weisungen der Polizei, der Feuerwehr und der Zugleitung ist Folge zu leisten.

Fahrzeuge, Wagen und Fahrzeugführer

  1. Alle am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge unterliegen den Zulassungsbedingungen der Straßenverkehrszulassungsordnung und müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befindenWährend des Zugbetriebes dürfen die Wagen nur Schrittgeschwindigkeit fahren (max. 6 km/h). Festwagen müssen an den Seiten und der Rückwand so verkleidet sein, dass der Abstand zwischen Verkleidung und Fahrbahnoberkante max. 25 cm. beträgt. Verkleidungen und Aufbauten sind so zu gestalten, dass weder Personen auf dem Wagen noch andere Verkehrsteilnehmer-insbesondere Kinder- gefährdet werden. Hervorstehende Teile sind unzulässig.

  2. Die Festwagen müssen, neben den gesetzlichen Vorgaben insbesondere auf folgendes achten:

  3. Wenn bei Zugmaschinen die Spurbreite der Vorderräder von den Hinterrädern abweicht (z.B. Traktoren), sind diese vollständig auf Fahrzeugbreite mit einer Schürze/ Schild zu versehen.

  4. Während des Festumzuges dürfen Personen auf dem Anhänger befördert werden, wenn deren Ladefläche eben tritt- und rutschfest ist. Für jeden Sitz- und Stehplatz eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers besteht (Brüstungshöhe bei stehender Beförderung 1 m, bei sitzender Beförderung 0,80 m) und die Aufbauten sicher gestaltet und am Anhänger fest verbunden sind.

  5. Die Fahrzeuglenker von Kraftfahrzeugen müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, sowie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Genuss von alkoholhaltigen Getränken vor und während des Karnevalumzuges ist dem Fahrzeuglenker untersagt

  6. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben haben die Festwagenbetreiber in eigener Verantwortung einzustehen.

Versicherung

  1. Es wird empfohlen, die Teilnahme der Kraftfahrzeuge am Umzug der jeweiligen eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung formlos anzuzeigen. Das Veranstalter-Haftpflichtrisiko aus der Durchführung des Karnevalumzuges trägt der RKC Rietschen e.V. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind die Risiken, die durch die allgemeine Haftpflicht- oder Kraftfahrzeugversicherung abgedeckt werden. Haftpflichtansprüche der am Umzug mitwirkenden Personen untereinander sind vom Veranstalter nicht versichert. Es besteht keine Unfallversicherung für die Zugteilnehmer durch den Veranstalter. Die Zugteilnehmer haben für ihren eigenen Versicherungsschutz zu sorgen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Anmeldung von Musiknutzung bei der Gema

  1. Jede Gruppe, die Musik in jeglicher Art und Weise während des Zuges abspielt, hat dies bei der GEMA eigenverantwortlich anzumelden. (Anschrift: GEMA Bezirksdirektion Dresden, Zittauer Straße 31, 01099 Dresden)

Wurfmaterial

  1. Das Wurfmaterial ist so einzusetzen, dass Personen nicht verletzt werden. Flaschen, Kartons und andere Verpackungsgegenstände dürfen nicht vom Wagen geworfen werden.

 

Das Werfen von Papierschnipseln (Konfetti etc.), Kronkorken oder Kunststoffresten ist nicht gestattet. Diese Gegenstände verursachen erhebliche Reinigungsprobleme.

Verursachern können die Kosten der Reinigung in 

Rechnung gestellt werden!

 

 

 

 

 

 

 

  Alkoholgenuss und –Ausschank

  1. Alle Zugteilnehmer verpflichten sich mit der Teilnahme auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der Regelung des § 9 JuSchG (alkoholische Getränke und Lebensmittel). Demnach ist der Ausschank von Bier und Wein an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht gestattet. Sogenannte "harte Alkoholika", dürfen generell nicht an minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden.

   Wagenbegleitung

  1. Jeder teilnehmende Themen- und Motivwagen hat zur Eigensicherung "zwei" geeignete volljährige, nicht alkoholisierte Personen abzustellen, die jeweils zwischen Zugfahrzeug und Anhänger erkennbar dafür Sorge zu tragen haben, dass Personen nicht zu Schaden kommen.

    Allgemeines

  1. Alle Fußgruppen, Themen- und Motivwagen erkennen mit der Teilnahme am Umzug die Zugordnung an und verpflichten sich diese einzuhalten.

Wir bitten alle Zugteilnehmer um ein verantwortungsbewusstes Verhalten, damit der Karnevalsumzug in Rietschen eine gelungene und fröhlich närrische Veranstaltung wird.

      Alle weiteren Fragen beantwortet gerne unsere Zugleiter:

 

Zugmarschall Herr Spaß (Christoph Eckert)

Zugmarschall Herr Frohsinn (Kai Härtner)